Auf einigen Crowdinvesting-Plattformen erfolgt die Unternehmensbeteiligung durch eine sogenannte stille Beteiligung. Die Kleinanleger erhalten bei dieser (bspw. im Gegensatz zur Aktie) kein Mitspracherecht, werden aber (je nach Crowdfunding-Plattform) finanziell an Gewinn, Verkaufserlös und Exit des Unternehmens beteiligt und erhalten in der Regel darüber hinaus einen festen Zinssatz. Allerdings liegen Investitionen und Gewinne im Fokus bei einer stillen Beteiligung, nicht dagegen das aktive Einbringen in unternehmerische Belange (vergleiche „Business Angel“). Stille Gesellschafter treten nach außen nicht in Erscheinung, sind also nach außen nicht sichtbar. Die Verlustbeteiligung eines stillen Gesellschafters begrenzt sich auf die Summe der Einlage, kann jedoch auch ausgeschlossen werden.
Andere Vertragsmodelle beim Crowdinvesting sind Genussrechte, partiarische Nachrangdarlehen und Aktienemissionen.