Wie gerade bekannt wurde, will die Koalition neue Finanzierungswege wie Crowdfunding weniger stark regulieren als befürchtet. Auf eine Entschärfung des Kleinanleger-Schutzgesetzes verständigten sich die Finanzexperten von Union und SPD kurz vor den entscheidenden Beratungen im Bundestag.
Die Obergrenze für die Befreiung von Prospektpflichten soll von einer Million auf 2,5 Millionen angehoben werden. Professionelle Investoren können bei Crowdfunding-Projekten in unbegrenzter Höhe investieren. Bislang war pro Crowdfunding-Projekt ein Höchstbetrag von 10.000 Euro vorgesehen. Die Crowdfunding-Szene befürchtete beim bisherigen Entwurf zum Kleinanleger-Schutzgesetz starke Einschränkungen und ein Abwürgen des anhaltenden Trends beim Crowdfunding. Beim Crowdinvesting finanzieren häufig hunderte Privatanleger mit Kleinbeträgen innovative Produktideen oder Geschäftsideen von Start-ups.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Finanzanlagen umfassend über alle Chancen und Risiken informieren müssen. Wie bei klassischen Anlage- und Finanzprodukten müssen die Emittenten zu diesem Zweck Prospekte erstellen lassen, die durch die BaFin vorgeschrieben sind. Auch die Werbung für Crowdfunding-Projekte soll künftig in allen Medien weiterhin möglich sein. Vorgesehene Warnhinweise mit Chancen und Risiken können beispielsweise bei Twitter über einen Verlinkung erfolgen. Der Anleger bzw. Investor muss den Warnhinweis elektronisch bestätigen und zudem wird ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewährt.
Ausnahmen vom Kleinanleger-Schutzgesetz sollen Crowdfunding-Projekte mit sozialem und gemeinnützigem Hintergrund erhalten.
Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am kommenden Donnerstag verabschieden, der Bundesrat Mitte Juni. Ende 2016 soll das Gesetz insbesondere mit Blick auf die Crowdfunding-Regeln noch einmal überprüft werden.
Interview mit der Crowdfunding Plattform Fundsters