Ein Emittent/eine Emittentin ist, wer Wertpapiere, ähnliche Urkunden oder andere Finanzinstrumente auf Geld- oder Kapitalmärkten herausgibt, also emittiert, oder ein Bankenkonsortium für die Herausgabe zu Hilfe nimmt. Eines Emissionskonsortium bedient sich der Emittent immer dann, wenn er seine Wertpapiere nicht selbst am Kapitalmarkt anbieten kann. Die Herausgabe der Wertpapiere von Emittenten erfolgt zur Beschaffung bzw. Erhöhung des Eigenkapitals bzw. Fremdkapitals. Ist das Wertpapier eine Aktie, so ist der Emittent ein Unternehmen. Wertpapiere in Form von Anleihen werden von Unternehmen, öffentlichen Körperschaften, dem Staat und anderen Institutionen herausgegeben. Die Emittenten stellen Wertpapiere aus und bieten diese Institutionen an, die nach einer Kapitalanlagemöglichkeit suchen. Zu solchen anlagesuchenden Unternehmen zählen unter anderem Banken. Diese Herausgabe von Wertpapieren von Emittenten oder Emittentinnen wird auch Emission genannt.
Es kann zwischen zwei verschiedenen Arten von Emittenten unterschieden werden: Einmalemittenten emittieren Wertpapiere in unregelmäßigen, großen Abständen zur Deckung eines zeitweiligen Kapitalbedarfs. Daueremittenten emittieren Wertpapiere regelmäßig und dauerhaft. Hintergrund bei Daueremittenten ist ein laufender Kapitalbedarf, der über dauerhafte Emissionen gedeckt werden soll. Beispiele hierfür sind bestimmte Banken, die Realkreditinstitute genannt werden oder auch die Bundesrepublik Deutschland, die zwecks Kapitalnachfrage Bundesanleihen emittiert.