Die Abgeordneten des Bundestages diskutierten heute die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes. Der Bundesverband Crowdfunding eV kommentiert dies wie folgt:
Die Kernforderungen der Crowdfunding-Branche wurden leider nicht berücksichtigt. Die Schwarmfinanzierungsausnahme sollte nach Meinung des Bundesverband Crowdfunding eV auf alle Vermögensanlagen und Wertpapiere ausgeweitet werden. “Der Gesetzgeber hat es wiederholt versäumt, einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen”, so Jamal El Mallouki, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Crowdfunding eV.
“Mit der für 2018 geplanten zweiten Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes ergibt sich wiederholt die Chance einen Gesetzesrahmen zu erarbeiten, welche der Crowdfunding-Branche, wie in anderen europäischen Ländern zu einem starken Marktwachstum helfen könnte”, hofft El Mallouki.
Erleichtert zeigt sich der Verband, dass die Immobilienplattformen weiterhin die Schwarmfinanzierungsausnahme nutzen können. “Die Immobilien-Projekte, die die Crowd mitfinanziert, schaffen den so dringend benötigten Wohnraum und dienen der Beruhigung des Marktes – die Bundesregierung hätte ohne Not ein funktionierendes Finanzierungsinstrument zerstört”, erklärt Carl Friedrich von Stechow, Leiter des AK Real Estate im Bundesverband Crowdfunding und Betreiber der Plattform Zinsland.
Unverständnis herrscht darüber, dass das Geschäftsmodell einiger Energie-Crowdfunding-
“Wir sind weiterhin für einen zielgerichteten Dialog mit dem Gesetzgeber sehr offen, um eine gesetzliche Grundlage für eine starke Crowdfunding-Branche, digitalen Verbraucherschutz und die europäische Kapitalmarktunion zu schaffen”, so El Mallouki abschließend.
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