Beteiligung ist (auf dem Kapitalmarkt) die Kurzform für Kapital- bzw. Unternehmensbeteiligung, die den Besitz von Kapitalanteilen an einem Unternehmen darstellt. Jeder Kauf einer Aktie ist eine Beteiligung an einem Unternehmen. Der Inhaber einer Beteiligung nennt sich Anteilseigner (Aktionär oder Gesellschafter). Anteilseigner ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Aktie erworben oder eine Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen vorgenommen hat. Mit der Inhaberschaft einer Beteiligung gehen Rechte und Pflichten bei der Personen- oder Kapitalgesellschaft einher. Rechte sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung, wobei die Rechte je nach Beteiligungsverhältnis unterschiedlich ausfallen können. Bei einer stillen Beteiligung beispielsweise, welche ein Vertragsmodell im Crowdfunding-Bereich neben Genussrechten, partiarischen Nachrangdarlehen und Aktienemissionen darstellt, erhält der Anteilseigner im Vergleich zum Aktienkauf kein Stimmrecht. Pflichten sind unter anderem die Treuepflicht.