Aktionäre sind die Inhaber der Aktie (die Anteilseigner oder Eigentümer einer Aktiengesellschaft). Aktionäre stellen einmalig beim Börsengang oder bei der Gründung dem Unternehmen das benötigte Grundkapital zur Verfügung und erhalten dafür im Gegenzug Informationsrechte, Anrecht auf Gewinnbeteiligung und weitere Mitspracherechte.