Ein Darlehen (auch: Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Überlassung von Geld (Gelddarlehen) oder Sachgegenständen (Sachdarlehen) auf Zeit regelt. Dem Darlehensnehmer wird der Geldbetrag oder Sachgegenstand überlassen und er ist verpflichtet, den Darlehensbetrag oder einen gleichwerten Sachgegenstand bei Fälligkeit zurückzuerstatten. Mit einem Darlehen kann in der Regel nach eigenem Belieben verfahren werden. Ein Darlehen kann entgeltlich vergeben werden, sodass der Darlehensnehmer neben der Rückgewährung der Darlehensvaluta einen Zins zu zahlen hat. Der Zinssatz ist, sofern nichts abweichendes vereinbart ist, nach Ablauf eines Jahres zu zahlen. Anders verhält es sich, wenn die Darlehenslaufzeit kürzer als ein Jahr ist. Dann wird der Zins zum Zeitpunkt der Rückerstattung fällig. Die Vertragsparteien bei Vergabe eines Darlehens sind Darlehensgeber und Darlehensnehmer, das Vertragsverhältnis ist ein Dauerschuldverhältnis. Bei Verpflichtung zu einer Zinszahlung spricht man von einem gegenseitigen bzw. synallagmatischen Vertrag, da die Rückerstattungspflicht als Gegenleistung für den Empfang des Darlehens fungiert.
Unterschieden wird zwischen dem Hypothekendarlehen, dem Annuitätendarlehen, dem Forward-Darlehen, dem Volltilgerdarlehen, dem variablen Darlehen, dem Cap-Immobiliendarlehen, dem Laufzeitzinsdarlehen, dem Massedarlehen, dem Abrufdarlehen, dem rollierenden Geldmarktdarlehen, dem Bausparvertrag und dem partiarischen Darlehen. Das partiarische Darlehen hat insbesondere im Zusammenhang mit Crowdinvesting-Projekten an Bedeutung hinzugewonnen.