Das partiarische Nachrangdarlehen stellt auf dem Crowdinvesting-Markt ein Vertragsmodell dar, welches die Beteiligungsmodalitäten zwischen Emittent und Investor regelt. Vor der Nutzung im Rahmen von Crowdinvesting-Projekten wurde das partiarische Nachrangdarlehen als eher unübliche Darlehensform gehandelt, das partiarische Nachrangdarlehen ist außerdem relativ weit vom klassischen Verständnis eines Darlehens entfernt. Bei partiarischem Nachrangdarlehen handelt es sich um eine Form der Mezzanine-Finanzierung. Charakteristisch für das partiarische Nachrangdarlehen sind die Gewinnbeteiligung des Anlegers im Erfolgsfall in Form eines jährlichen Bonuszinses. Die erfolgsabhängige Verzinsung ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal im Vergleich zum klassischen Kredit. Ein weiteres Merkmal ist die Nachrangigkeit gegenüber anderen Gläubigern (z. B. Banken, Lieferanten): Der Investor ist Kreditgeber, gewährt dem Emittenten also einen Geldbetrag zur zeitlich begrenzten Nutzung. Im Vergleich zu einem gewöhnlichen Kredit hat der Anleger allerdings erst nach Ausbezahlung von Banken und Lieferanten Anspruch auf seine Rückzahlung. Das Nachrangdarlehen steht in der Rangordnung allerdings vor dem Eigenkapital, es wird demnach vor der Ausbezahlung der Eigentümer bedient. Das aus dieser Rangordnung hervorgehende höhere Risiko wird im Regelfall durch höhere Zinsen (verglichen mit klassischen Krediten) ausgeglichen. Darüber hinaus ist eine feste Verzinsung (Darlehen) vorgesehen.
Eine Beteiligung an etwaigen Verlusten des zu finanzierenden Unternehmens besteht bei partiarischen Nachrangdarlehen, und zwar auf das investierte Kapital, eine Nachschusspflicht besteht hingegen nicht.
Bei partiarischen Nachrangdarlehen ist rechtlich ist kein Mitspracherecht von Seiten der Investoren vorgesehen, entsprechend des Crowdfunding-Charakters, der von der gegenseitigen Kommunikation zwischen Emittent und Investor lebt, wird eine (nicht-rechtliche) Mitsprache jedoch von Emittent und Crowdinvesting-Plattform in der Regel gewünscht.
Neben den oben genannten grundlegenden Charakteristika des partiarischen Nachrangdarlehens beinhaltet das Vertragsmodell bei Anwendung im Crowdinvesting in der Regel außerdem eine Exit-Klausel und eine Auszahlung bei Kündigung. Spezifische Regelungen variieren jedoch von Plattform zu Plattform, sodass hier eine Einsicht in die frei verfügbaren Musterverträge der einzelnen Crowdinvesting-Plattform zu empfehlen ist.
Das partiarische Nachrangdarlehen als Crowdinvesting-Vertragsmodell hat sich im Jahr 2012 etabliert, zuvor waren stille Beteiligungen Regelfall. Grund für den Einsatz des partiarischen Nachrangdarlehens war unter anderem die Ausnahme von der Verkaufsprospektpflicht bei partiarischen Nachrangdarlehen. Zu den Crowdinvesting-Plattformen, die partiarische Nachrangdarlehen einsetzen, zählen unter anderem Companisto und Seedmatch.