Das Börsengesetz (BörsG) regelt die Organisation der als Börsen genehmigten Marktveranstaltungen und den Handel an der Börse. Die Einhaltung des BörsG wird von den Börsenaufsichtsbehörden der Länder überwacht. Im BörsG finden sich unter anderem Regelungen zur Genehmigung von Börsen sowie zur Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel und zur Börsenpreisermittlung.