Die Mezzanine-Finanzierung umfasst verschiedene Finanzierungsformen, und zwar die stille Beteiligung (siehe „Stille Beteiligung“), das Nachrangdarlehen (siehe „Nachrangdarlehen“) und der Genussschein (dieser spielt im Crowdinvesting keine Rolle und wird daher an dieser Stelle nicht weiter erläutert). Diese Finanzierungsformen beschränken die Haftung der Kapitalgeber, sichern jedoch zugleich die unternehmerische Unabhängigkeit, denn auch das Mitspracherecht der Kapitalgeber ist begrenzt.